Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Haben Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Stehen Ihre Geschäftsräume vor einer Durchsuchung oder laufen bereits Ermittlungen gegen Sie?
Wirtschaftsstrafrecht Strafverteidigung ist für viele Inhaber kleinerer Unternehmen Neuland – und genau deshalb so gefährlich. Wer nicht weiß, welche Rechte er hat und welche Fehler ihn teuer zu stehen kommen, riskiert mehr als nötig. Als Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich gezielt auch Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Betriebe – deutschlandweit. Durch meine frühere Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft kenne ich die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden aus erster Hand und setze dieses Wissen konsequent für Ihre Verteidigung ein. Gerade in kleineren Unternehmen tragen Inhaber und Geschäftsführer häufig alle Verantwortung auf sich allein – strafrechtliche Ermittlungen treffen sie deshalb besonders hart. Ich verteidige Sie frühzeitig, entschlossen und mit dem Ziel, das Verfahren so günstig wie möglich für Sie zu gestalten – unabhängig davon, wo in Deutschland Ihr Verfahren geführt wird.
Ihre Vorteile bei uns:
Betrugsvorwürfe sind im Wirtschaftsstrafrecht besonders häufig – und treffen Inhaber kleinerer Betriebe oft völlig unvorbereitet. Schon der Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann zur Sperrung von Konten, zur Beschlagnahme von Unterlagen und zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen. Ich verteidige Sie von der ersten Maßnahme der Behörden bis zur Hauptverhandlung – bundesweit. Dabei analysiere ich die Ermittlungsakte sorgfältig auf Schwachstellen und erarbeite eine Verteidigungsstrategie, die Ihre konkrete Situation als Unternehmer berücksichtigt. Frühzeitiges Eingreifen ist entscheidend – je früher ich mandatiert werde, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
Untreuevorwürfe entstehen häufig dort, wo unternehmerische Entscheidungen im Nachhinein von Ermittlern oder Gerichten anders bewertet werden als zum Zeitpunkt der Entscheidung beabsichtigt. Gerade in kleineren Unternehmen ohne umfangreiche Compliance-Strukturen ist die Grenze zwischen erlaubtem Handeln und einem strafbaren Vorwurf schnell erreicht. Als Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Sie mit einer Strategie, die den unternehmerischen Kontext Ihrer Handlungen in den Mittelpunkt stellt. Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen und rechtlich fundiert zu bewerten.
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen entwickeln sich häufig aus einer Betriebsprüfung heraus und eskalieren schnell zu einem ernsthaften Strafverfahren. Für Inhaber kleinerer Betriebe bedeutet das oft: existenzielle Unsicherheit, Druck von mehreren Seiten gleichzeitig und die dringende Frage, was jetzt zu tun ist. Ich verteidige Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und stimme die Verteidigung mit Ihrem Steuerberater ab, um eine kohärente Gesamtstrategie zu entwickeln. Timing und die richtige Kommunikation mit den Behörden sind in solchen Verfahren entscheidend – ich berate Sie hierzu klar und konkret, auch per Telefon oder Videokonferenz.
Geldwäschevorwürfe treffen zunehmend auch Personen, die gar nicht an einer Vortat beteiligt waren. Für Inhaber kleinerer Unternehmen kann bereits die Annahme von Zahlungen aus unklaren Quellen genügen, um ins Visier der Ermittler zu geraten. Ich verteidige Sie mit dem Ziel, den Vorwurf so früh wie möglich zu entkräften – und verhindere durch frühzeitige Begleitung, dass Ihre Aussagen zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung sind Straftatbestände, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisen entstehen – oft in einer Situation, in der Inhaber kleinerer Betriebe unter enormem Druck stehen und schnelle Entscheidungen treffen müssen. Ich verteidige Sie mit dem nötigen Verständnis für die wirtschaftliche Realität Ihrer Lage und setze mich dafür ein, dass der strafrechtliche Vorwurf im richtigen Licht bewertet wird.
Korruptionsvorwürfe können auch kleinere Unternehmen treffen – etwa im Zusammenhang mit Auftragsanbahnung, Geschäftsessen oder Zuwendungen. Ich verteidige Sie diskret und konsequent. Von Beginn an steht die Akteneinsicht im Vordergrund, um den Umfang der Ermittlungen und die tatsächliche Beweislage realistisch einschätzen zu können.
Absprachen im Rahmen von Ausschreibungen oder wettbewerbswidrige Vereinbarungen können strafrechtliche Konsequenzen haben, die Unternehmer häufig unterschätzen. Ich verteidige Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und koordiniere – soweit erforderlich – auch mit kartellrechtlichen Verfahren.
Eine Durchsuchung der Geschäftsräume ist eine der einschneidendsten behördlichen Maßnahmen überhaupt. Ich bin rund um die Uhr erreichbar und berate Sie sofort: Was dürfen Sie sagen? Was müssen Sie dulden? Welche Rechte haben Sie? Im Anschluss analysiere ich die beschlagnahmten Unterlagen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die weiteren Schritte – unabhängig von Ihrem Standort.
Untersuchungshaft ist eine extreme Belastung – für Sie persönlich und für Ihren Betrieb. Ich setze mich unmittelbar für Ihre Freilassung ein, prüfe die Haftgründe und beantrage gegebenenfalls Haftprüfung oder Haftverschonung. Je schneller ich handeln kann, desto besser die Aussichten.
Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften – etwa Insiderhandel oder Marktmanipulation – können auch kleinere Unternehmen und deren Verantwortliche betreffen. Ich verteidige Sie mit dem erforderlichen strafrechtlichen Fachwissen und koordiniere bei Bedarf die Zusammenarbeit mit zivilrechtlichen Beratern.
Sie erreichen mich jederzeit – auch nachts und am Wochenende. Bei akuten Maßnahmen wie einer Hausdurchsuchung oder Festnahme bin ich sofort für Sie da – telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort.
Im kostenlosen Erstgespräch – per Telefon, Videokonferenz oder persönlich – analysiere ich Ihre Situation, erkläre Ihnen Ihre Rechte und gebe Ihnen eine erste klare Einschätzung ohne Umschweife.
Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden, prüfe die Ermittlungsakte und entwickle Ihre individuelle Verteidigungsstrategie – persönlich, direkt und mit vollem Einsatz. Bundesweit.
Laaser Legal ist eine auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwältin Myrsini Laaser, Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht. Ich verteidige Mandanten vor Gerichten in ganz Deutschland – von der ersten Ermittlungsmaßnahme bis zum rechtskräftigen Urteil. Durch meine frühere Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft – unter anderem im Bereich organisierte Kriminalität – verfüge ich über ein tiefes Verständnis für die Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden. Gerade für Inhaber kleinerer Unternehmen ist dieses Wissen ein entscheidender Vorteil in der Verteidigung. Als Einzelanwältin betreue ich jeden Mandanten persönlich: Ihr Fall liegt nicht in Händen wechselnder Sachbearbeiter, sondern durchgehend bei mir. Beratung und Verteidigung sind vollständig ortsunabhängig möglich – per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort in Berlin. Ich arbeite eng mit steuerlichen Beratern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um in komplexen Wirtschaftsstrafsachen eine abgestimmte Gesamtstrategie zu entwickeln. Termine können kurzfristig vereinbart werden – auch außerhalb regulärer Bürozeiten, wenn die Situation es erfordert. Meine Kanzlei steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – insbesondere kleineren und mittelständischen Betrieben – bundesweit zur Verfügung.
Der entscheidende Vorteil einer auf Wirtschaftsstrafrecht fokussierten Verteidigung liegt in der Kombination aus strafrechtlichem Fachwissen und dem Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge. Wirtschaftsstrafsachen sind komplex, die Akten oft umfangreich und die Verfahren langwierig – eine Verteidigung, die diese Realität kennt, ist klar im Vorteil. Als Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verfüge ich über eine anerkannte Zusatzqualifikation, die über die allgemeine Strafverteidigung hinausgeht. Die bundesweite Tätigkeit ermöglicht es, Mandanten unabhängig von ihrem Standort auf gleichem Niveau zu verteidieen – ohne Abstriche durch geografische Einschränkungen. Digitale Beratungswege wie Telefon und Videokonferenz ermöglichen zudem eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation, die gerade in akuten Verfahrenssituationen entscheidend sein kann.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Berufserfahrung
Myrsini Laaser hat sich bereits im Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht bewusst für dieses Rechtsgebiet entschieden und diesen Fokus im Referendariat weiter vertieft. Darüber hinaus war sie in wirtschafts- und wirtschaftsstrafrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig.
Seit Beginn ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin im Jahr 2017 liegt ihr Schwerpunkt im Strafrecht. Die Verbindung aus strafrechtlicher Spezialisierung und praktischer Erfahrung im wirtschaftsrechtlichen Umfeld prägt ihre heutige Tätigkeit im Wirtschaftsstrafrecht.
Sie berät ehrlich und realistisch.
Sie steht für individuelle Mandatsbearbeitung und persönliche Strafverteidigung. Jeder Fall wird mit der gebotenen Sorgfalt und inhaltlichen Tiefe bearbeitet.
Sie ist Mitglied der Berliner Strafverteidigervereinigungen, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) sowie des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie bildet sich kontinuierlich fort und steht im regelmäßigen Austausch mit spezialisierten Kolleginnen und Kollegen.
Sekretariat
Alyna Reinelt ist erste Ansprechpartnerin für Mandanten und im Sekretariat tätig. Sie koordiniert Termine, führt die Korrespondenz mit Gerichten und Behörden und behält Fristen sowie den Aktenstand im Blick. Sie sorgt für strukturierte Abläufe im Kanzleialltag und hält Rechtsanwältin Laaser im organisatorischen Bereich den Rücken frei.
Studentische Hilfskraft
Valerie Herzer unterstützt Rechtsanwältin Laaser in der juristischen Recherche und inhaltlichen Vorbereitung von Verfahren. Sie arbeitet Sachverhalte auf, begleitet die Mandatsbearbeitung fachlich und steht im Austausch mit Mandanten. Als langjährige Mitarbeiterin kennt sie die Abläufe und Mandatsstrukturen sehr genau. Neben ihrer inhaltlichen Tätigkeit unterstützt sie auch organisatorische Prozesse und hält Rechtsanwältin Laaser in der täglichen Arbeit den Rücken frei. Seit 2022 studiert sie Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Ausgangssituation/Problem:
Ein mittelständisches Unternehmen geriet ins Visier der Staatsanwaltschaft, weil der Verdacht bestand, dass bei der Beantragung von Corona-Soforthilfen falsche Angaben gemacht wurden. Der Geschäftsführer wurde als Beschuldigter geführt und stand unter enormem Druck – sowohl persönlich als auch für sein Unternehmen drohten existenzielle Konsequenzen.
Herausforderung:
Die Sachlage war komplex, da verschiedene Antragsformulare mit unterschiedlichen Anforderungen ausgefüllt worden waren. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft bereits umfangreiches Beweismaterial gesichert. Die größte Herausforderung bestand darin, nachzuweisen, dass keine Täuschungsabsicht vorlag und die Angaben auf Missverständnissen der komplizierten Förderrichtlinien beruhten.
Lösungsweg:
Wir analysierten alle eingereichten Unterlagen detailliert und rekonstruierten den Antragsprozess. Durch eine umfassende Dokumentation konnten wir belegen, dass die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens real war und die strittigen Angaben auf einer vertretbaren Auslegung der Förderrichtlinien basierten. In konstruktiven Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft legten wir die tatsächliche Geschäftsentwicklung offen und wiesen nach, dass keine Bereicherungsabsicht vorlag.
Resultat:
Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Geschäftsführer wurde vollständig entlastet, das Unternehmen konnte ohne strafrechtliche Vorbelastung weiterarbeiten und der gute Ruf blieb erhalten.
Ausgangssituation/Problem:
Unser Mandant, ein leitender Angestellter eines Logistikunternehmens, wurde frühmorgens von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen. Der Vorwurf lautete auf gewerbsmäßigen Betrug im Zusammenhang mit manipulierten Lieferscheinen. Gleichzeitig fand eine Durchsuchung seiner Privaträume und der Geschäftsräume statt. Die Situation war für den Mandanten und seine Familie extrem belastend.
Herausforderung:
Die Ermittlungsbehörden gingen von Fluchtgefahr aus und beantragten einen Haftbefehl. Es bestand die akute Gefahr, dass unser Mandant in Untersuchungshaft genommen würde. Zudem mussten wir schnell klären, welche Beweise gesichert wurden und wie die rechtliche Lage tatsächlich war – ohne dass unser Mandant durch übereilte Aussagen seine Position verschlechterte.
Lösungsweg:
Wir wurden sofort nach der Festnahme kontaktiert und waren noch am selben Vormittag vor Ort. Wir rieten unserem Mandanten, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, bis wir die Vorwürfe und Beweise gesichtet hatten. Parallel dazu erarbeiteten wir Argumente gegen die Annahme von Fluchtgefahr: unser Mandant war fest in Berlin verwurzelt, hatte Familie und einen festen Arbeitsplatz. Wir legten dem Haftrichter umfassende Unterlagen vor und boten Auflagen an.
Resultat:
Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Unser Mandant wurde noch am selben Tag aus der Haft entlassen und konnte das weitere Verfahren in Freiheit abwarten. In den folgenden Monaten gelang es uns, die Vorwürfe erheblich zu entkräften, sodass das Verfahren später gegen eine moderate Geldauflage eingestellt wurde.
Ausgangssituation/Problem:
Eine Führungskraft eines IT-Unternehmens suchte unsere Beratung, nachdem sie erfahren hatte, dass gegen das Unternehmen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wurde. Zwar war sie selbst noch nicht als Beschuldigte geführt, aber als verantwortliche Person im Finanzbereich stand sie im Fokus der Ermittlungen. Sie war als Zeugin vorgeladen worden und wusste nicht, wie sie sich verhalten sollte.
Herausforderung:
Die Grenze zwischen Zeugenstatus und möglicher Beschuldigtenstellung war fließend. Eine falsche Aussage hätte zur Selbstbelastung führen können. Gleichzeitig bestand die Gefahr, dass Nichtkooperation als Indiz gewertet würde. Wir mussten präzise analysieren, welche rechtlichen Risiken bestanden und wie unsere Mandantin sich positionieren sollte, ohne sich zu gefährden.
Lösungsweg:
Zunächst prüften wir detailliert die Geschäftsvorfälle und die steuerliche Behandlung. Wir stellten fest, dass tatsächlich Fehler in der Buchhaltung vorlagen, diese aber nicht auf vorsätzliches Handeln unserer Mandantin zurückzuführen waren. Wir bereiteten sie gründlich auf die Vernehmung vor und begleiteten sie zur Staatsanwaltschaft. Dort machte sie zu den Sachverhalten Angaben, die ihre Position klärten, ohne sich zu belasten. Gleichzeitig arbeiteten wir mit dem Unternehmen zusammen, um die steuerlichen Fehler zu korrigieren und Nachzahlungen vorzunehmen.
Resultat:
Durch die proaktive und transparente Aufarbeitung konnte nachgewiesen werden, dass unsere Mandantin keine strafrechtlich relevante Verantwortung trug. Das Ermittlungsverfahren konzentrierte sich auf andere Personen, gegen unsere Mandantin wurde nie Anklage erhoben. Sie konnte ihre Position im Unternehmen behalten und ihre Karriere fortsetzen.
Wenden Sie sich umgehend an einen Strafverteidiger, bevor Sie irgendetwas unternehmen – und vor allem: Machen Sie gegenüber den Behörden keine Angaben. Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht im Strafverfahren.
In der Regel nicht. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Staatsanwaltschaft zu erscheinen oder Angaben zu machen. Ich kommuniziere in Ihrem Namen mit den Behörden.
Ja, ich verteidige bundesweit. Beratung ist per Telefon oder Videokonferenz möglich, Gerichtstermine nehme ich deutschlandweit wahr.
Dulden Sie die Durchsuchung, machen Sie aber keine Aussagen und versuchen Sie, mich sofort zu erreichen. Ich bin rund um die Uhr erreichbar und berate Sie umgehend – auch telefonisch während der laufenden Maßnahme.
Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Einfachere Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, komplexe Wirtschaftsstrafsachen dauern oft ein bis mehrere Jahre. Eine frühzeitige und konsequente Verteidigung kann den Verlauf erheblich beeinflussen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem Zeitaufwand. Im kostenlosen Erstgespräch erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent und ohne versteckte Gebühren.
Grundsätzlich ja. Allerdings können behördliche Maßnahmen wie Kontensperrungen oder Beschlagnahmen den Betrieb beeinträchtigen. Ich setze mich gezielt dafür ein, solche Maßnahmen zu begrenzen oder rückgängig zu machen.
Möglicherweise ja. Im Wirtschaftsstrafrecht können Inhaber und Geschäftsführer auch dann in den Fokus geraten, wenn Mitarbeiter beschuldigt werden – etwa wegen Aufsichtspflichtverletzungen. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung ist hier dringend zu empfehlen.
Die Beschuldigung steht am Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Eine Anklage wird erst erhoben, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Zwischen diesen Phasen bestehen erhebliche Möglichkeiten, das Verfahren durch eine starke Verteidigung zu beeinflussen.
Ja. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, ist eine wirksame Verteidigung möglich. Ich analysiere den aktuellen Stand, verschaffe mir Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage die bestmögliche Strategie.