Fachanwältin für Strafrecht – Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht – bundesweit tätig

Wirtschafts­strafrecht Straf­verteidigung

Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht. Wir stehen Ihnen in Berlin und bundesweit zur Seite – mit strategischer Beratung und individueller Betreuung.

Myrsini Laaser

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht

Persönliche Verteidigung durch Fachanwältin für Strafrecht
24/7 erreichbar in strafrechtlichen Krisensituationen
Beratung bundesweit – per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort

Wofür wir stehen

Haben Sie als Unternehmer oder Geschäftsführer Post von der Staatsanwaltschaft erhalten? Stehen Ihre Geschäftsräume vor einer Durchsuchung oder laufen bereits Ermittlungen gegen Sie?

Wirtschaftsstrafrecht Strafverteidigung ist für viele Inhaber kleinerer Unternehmen Neuland – und genau deshalb so gefährlich. Wer nicht weiß, welche Rechte er hat und welche Fehler ihn teuer zu stehen kommen, riskiert mehr als nötig. Als Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich gezielt auch Inhaber und Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Betriebe – deutschlandweit. Durch meine frühere Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft kenne ich die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden aus erster Hand und setze dieses Wissen konsequent für Ihre Verteidigung ein. Gerade in kleineren Unternehmen tragen Inhaber und Geschäftsführer häufig alle Verantwortung auf sich allein – strafrechtliche Ermittlungen treffen sie deshalb besonders hart. Ich verteidige Sie frühzeitig, entschlossen und mit dem Ziel, das Verfahren so günstig wie möglich für Sie zu gestalten – unabhängig davon, wo in Deutschland Ihr Verfahren geführt wird.

Ihre Vorteile bei uns:

Über Uns

Unsere Leistungen

Strafverteidigung bei Betrug und Beihilfe zum Betrug

Betrugsvorwürfe sind im Wirtschaftsstrafrecht besonders häufig – und treffen Inhaber kleinerer Betriebe oft völlig unvorbereitet. Schon der Beginn eines Ermittlungsverfahrens kann zur Sperrung von Konten, zur Beschlagnahme von Unterlagen und zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führen. Ich verteidige Sie von der ersten Maßnahme der Behörden bis zur Hauptverhandlung – bundesweit. Dabei analysiere ich die Ermittlungsakte sorgfältig auf Schwachstellen und erarbeite eine Verteidigungsstrategie, die Ihre konkrete Situation als Unternehmer berücksichtigt. Frühzeitiges Eingreifen ist entscheidend – je früher ich mandatiert werde, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

Untreuevorwürfe entstehen häufig dort, wo unternehmerische Entscheidungen im Nachhinein von Ermittlern oder Gerichten anders bewertet werden als zum Zeitpunkt der Entscheidung beabsichtigt. Gerade in kleineren Unternehmen ohne umfangreiche Compliance-Strukturen ist die Grenze zwischen erlaubtem Handeln und einem strafbaren Vorwurf schnell erreicht. Als Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verteidige ich Sie mit einer Strategie, die den unternehmerischen Kontext Ihrer Handlungen in den Mittelpunkt stellt. Ich arbeite eng mit Ihnen zusammen, um den Sachverhalt vollständig zu erfassen und rechtlich fundiert zu bewerten.

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen entwickeln sich häufig aus einer Betriebsprüfung heraus und eskalieren schnell zu einem ernsthaften Strafverfahren. Für Inhaber kleinerer Betriebe bedeutet das oft: existenzielle Unsicherheit, Druck von mehreren Seiten gleichzeitig und die dringende Frage, was jetzt zu tun ist. Ich verteidige Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und stimme die Verteidigung mit Ihrem Steuerberater ab, um eine kohärente Gesamtstrategie zu entwickeln. Timing und die richtige Kommunikation mit den Behörden sind in solchen Verfahren entscheidend – ich berate Sie hierzu klar und konkret, auch per Telefon oder Videokonferenz.

Geldwäschevorwürfe treffen zunehmend auch Personen, die gar nicht an einer Vortat beteiligt waren. Für Inhaber kleinerer Unternehmen kann bereits die Annahme von Zahlungen aus unklaren Quellen genügen, um ins Visier der Ermittler zu geraten. Ich verteidige Sie mit dem Ziel, den Vorwurf so früh wie möglich zu entkräften – und verhindere durch frühzeitige Begleitung, dass Ihre Aussagen zu Ihrem Nachteil verwendet werden.

Insolvenzverschleppung, Bankrott und Gläubigerbegünstigung sind Straftatbestände, die im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisen entstehen – oft in einer Situation, in der Inhaber kleinerer Betriebe unter enormem Druck stehen und schnelle Entscheidungen treffen müssen. Ich verteidige Sie mit dem nötigen Verständnis für die wirtschaftliche Realität Ihrer Lage und setze mich dafür ein, dass der strafrechtliche Vorwurf im richtigen Licht bewertet wird.

Korruptionsvorwürfe können auch kleinere Unternehmen treffen – etwa im Zusammenhang mit Auftragsanbahnung, Geschäftsessen oder Zuwendungen. Ich verteidige Sie diskret und konsequent. Von Beginn an steht die Akteneinsicht im Vordergrund, um den Umfang der Ermittlungen und die tatsächliche Beweislage realistisch einschätzen zu können.

Absprachen im Rahmen von Ausschreibungen oder wettbewerbswidrige Vereinbarungen können strafrechtliche Konsequenzen haben, die Unternehmer häufig unterschätzen. Ich verteidige Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und koordiniere – soweit erforderlich – auch mit kartellrechtlichen Verfahren.

Eine Durchsuchung der Geschäftsräume ist eine der einschneidendsten behördlichen Maßnahmen überhaupt. Ich bin rund um die Uhr erreichbar und berate Sie sofort: Was dürfen Sie sagen? Was müssen Sie dulden? Welche Rechte haben Sie? Im Anschluss analysiere ich die beschlagnahmten Unterlagen und erarbeite mit Ihnen gemeinsam die weiteren Schritte – unabhängig von Ihrem Standort.

Untersuchungshaft ist eine extreme Belastung – für Sie persönlich und für Ihren Betrieb. Ich setze mich unmittelbar für Ihre Freilassung ein, prüfe die Haftgründe und beantrage gegebenenfalls Haftprüfung oder Haftverschonung. Je schneller ich handeln kann, desto besser die Aussichten.

Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften – etwa Insiderhandel oder Marktmanipulation – können auch kleinere Unternehmen und deren Verantwortliche betreffen. Ich verteidige Sie mit dem erforderlichen strafrechtlichen Fachwissen und koordiniere bei Bedarf die Zusammenarbeit mit zivilrechtlichen Beratern.

Mein Beratungsprozess

Sofortkontakt – rund um die Uhr

Sie erreichen mich jederzeit – auch nachts und am Wochenende. Bei akuten Maßnahmen wie einer Hausdurchsuchung oder Festnahme bin ich sofort für Sie da – telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort.

Erstgespräch und Lageeinschätzung

Im kostenlosen Erstgespräch – per Telefon, Videokonferenz oder persönlich – analysiere ich Ihre Situation, erkläre Ihnen Ihre Rechte und gebe Ihnen eine erste klare Einschätzung ohne Umschweife.

Konsequente Verteidigung

Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden, prüfe die Ermittlungsakte und entwickle Ihre individuelle Verteidigungsstrategie – persönlich, direkt und mit vollem Einsatz. Bundesweit.

Meine Kanzlei

Laaser Legal ist eine auf Strafrecht ausgerichtete Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwältin Myrsini Laaser, Fachanwältin für Strafrecht und Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht. Ich verteidige Mandanten vor Gerichten in ganz Deutschland – von der ersten Ermittlungsmaßnahme bis zum rechtskräftigen Urteil. Durch meine frühere Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft – unter anderem im Bereich organisierte Kriminalität – verfüge ich über ein tiefes Verständnis für die Vorgehensweise von Ermittlungsbehörden. Gerade für Inhaber kleinerer Unternehmen ist dieses Wissen ein entscheidender Vorteil in der Verteidigung. Als Einzelanwältin betreue ich jeden Mandanten persönlich: Ihr Fall liegt nicht in Händen wechselnder Sachbearbeiter, sondern durchgehend bei mir. Beratung und Verteidigung sind vollständig ortsunabhängig möglich – per Telefon, Videokonferenz oder vor Ort in Berlin. Ich arbeite eng mit steuerlichen Beratern und Wirtschaftsprüfern zusammen, um in komplexen Wirtschaftsstrafsachen eine abgestimmte Gesamtstrategie zu entwickeln. Termine können kurzfristig vereinbart werden – auch außerhalb regulärer Bürozeiten, wenn die Situation es erfordert. Meine Kanzlei steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen – insbesondere kleineren und mittelständischen Betrieben – bundesweit zur Verfügung.

Ihre Vorteile

Der entscheidende Vorteil einer auf Wirtschaftsstrafrecht fokussierten Verteidigung liegt in der Kombination aus strafrechtlichem Fachwissen und dem Verständnis für unternehmerische Zusammenhänge. Wirtschaftsstrafsachen sind komplex, die Akten oft umfangreich und die Verfahren langwierig – eine Verteidigung, die diese Realität kennt, ist klar im Vorteil. Als Verifizierte Beraterin für Wirtschaftsstrafrecht verfüge ich über eine anerkannte Zusatzqualifikation, die über die allgemeine Strafverteidigung hinausgeht. Die bundesweite Tätigkeit ermöglicht es, Mandanten unabhängig von ihrem Standort auf gleichem Niveau zu verteidieen – ohne Abstriche durch geografische Einschränkungen. Digitale Beratungswege wie Telefon und Videokonferenz ermöglichen zudem eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation, die gerade in akuten Verfahrenssituationen entscheidend sein kann.

Unser Team

Erfolgsgeschichten

Häufig gestellte Fragen

Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Was soll ich tun?

Wenden Sie sich umgehend an einen Strafverteidiger, bevor Sie irgendetwas unternehmen – und vor allem: Machen Sie gegenüber den Behörden keine Angaben. Das Schweigerecht ist Ihr stärkstes Recht im Strafverfahren.

In der Regel nicht. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Staatsanwaltschaft zu erscheinen oder Angaben zu machen. Ich kommuniziere in Ihrem Namen mit den Behörden.

Ja, ich verteidige bundesweit. Beratung ist per Telefon oder Videokonferenz möglich, Gerichtstermine nehme ich deutschlandweit wahr.

Dulden Sie die Durchsuchung, machen Sie aber keine Aussagen und versuchen Sie, mich sofort zu erreichen. Ich bin rund um die Uhr erreichbar und berate Sie umgehend – auch telefonisch während der laufenden Maßnahme.

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Einfachere Verfahren können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, komplexe Wirtschaftsstrafsachen dauern oft ein bis mehrere Jahre. Eine frühzeitige und konsequente Verteidigung kann den Verlauf erheblich beeinflussen.

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Verfahrens und dem Zeitaufwand. Im kostenlosen Erstgespräch erläutere ich Ihnen die voraussichtlichen Kosten transparent und ohne versteckte Gebühren.

Grundsätzlich ja. Allerdings können behördliche Maßnahmen wie Kontensperrungen oder Beschlagnahmen den Betrieb beeinträchtigen. Ich setze mich gezielt dafür ein, solche Maßnahmen zu begrenzen oder rückgängig zu machen.

Möglicherweise ja. Im Wirtschaftsstrafrecht können Inhaber und Geschäftsführer auch dann in den Fokus geraten, wenn Mitarbeiter beschuldigt werden – etwa wegen Aufsichtspflichtverletzungen. Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung ist hier dringend zu empfehlen.

Die Beschuldigung steht am Beginn eines Ermittlungsverfahrens. Eine Anklage wird erst erhoben, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Zwischen diesen Phasen bestehen erhebliche Möglichkeiten, das Verfahren durch eine starke Verteidigung zu beeinflussen.

Ja. Auch wenn das Verfahren bereits läuft, ist eine wirksame Verteidigung möglich. Ich analysiere den aktuellen Stand, verschaffe mir Akteneinsicht und entwickle auf dieser Grundlage die bestmögliche Strategie.

Für Ihren Fall gelten möglicherweise wichtige Fristen.

Jeder Moment zählt. Schützen Sie Ihre Rechte, indem Sie uns noch heute kontaktieren.

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